Gefahr, abstrakte
Eine abstrakte Gefahr ist eine nach allgemeiner Lebenserfahrung oder den Erkenntnissen fachkundiger Stellen mögliche Sachlage, die im Falle ihres Eintritts eine konkrete Gefahr darstellt.
Mehr zum Thema
Gefahr, abstrakte
3 weitere Einträge im Rechtswörterbuch
Gefahr
Eine Gefahr für ein Rechtsgut liegt vor, wenn eine Sachlae besteht, aus der heraus der Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens wahrscheinlich (...)
Öffentliche Sicherheit
Öffentliche Sicherheit im Sinne der Gefahrenabwehr ist die Unverletzlichkeit der objektiven Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des (...)
Öffentliche Ordnung
Öffentliche Ordnung ist die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Gefahr, abstrakte, Erläuterung und Erklärung des Begriffs.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.