Zivilrecht

Garantie

Bei der Garantie (im Rahmen eines Kaufvertrages) handelt es sich um eine Vereinbarung, in der der Verkäufer oder ein Dritter die Gewähr dafür übernimmt, dass die zu verkaufende Sache im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine bestimmte Beschaffenheit aufweist oder eine bestimmte Beschaffenheit für eine bestimmte Dauer behält (sog. Beschaffenheitsgarantie oder Haltbarkeitsgarantie).

Die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder Haltbarkeitsgarantie ist in § 443 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Voraussetzung einer wirksam vereinbarten Garantie ist neben dem Kaufvertrag und der angegebenen Beschaffenheit der Kaufsache eine Garantieerklärung des Verkäufers oder einer dritten Person.

Neben der Garantieerklärung kann sich eine Garantie unter Umständen auch aus der Werbung ergeben (z.B. aus einem Werbebrief, Prospekt oder einem Werbespot im Fernsehen).

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