Zivilrecht

Fremdbesitzer

Fremdbesitzer ist derjenige, der die Sache für einen anderen besitzt (z.B. der Besitzmittler, der für den mittelbaren Eigenbesitzer die Sachherrschaft ausübt).

Mehr zum Thema Fremdbesitzer 3 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Besitzer
Besitzer Besitzer ist gemäß § 854 I BGB, wer die tatsächliche Sachherrschaft getragen von einem Besitzwillen (...)
Besitzer, mittelbarer
Besitzer, mittelbarer Mittelbarer Besitzer ist derjenige, der die Sachherrschaft durch einen unmittelbaren Besitzer (einen sog. Besitzmittler) für sich ausüben (...)
Eigenbesitzer
Eigenbesitzer Eigenbesitzer ist gemäß § 872 BGB derjenige, der die Sache als ihm gehörend (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Fremdbesitzer, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Fremdbesitzer