Verfassungsrecht

Fraktionen

Fraktionen sind Zusammenschlüsse von Mitgliedern eines Parlaments, die in der Regel, aber nicht notwendigerweise derselben Partei angehören.Fraktionen sind rechtsfähige Vereinigungen, die klagen und verklagt werden können.

Mehr zum Thema Fraktionen 3 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Bundestag
Bundestag Der Bundestag steht als das vom Volk gewählte Parlament im Mittelpunkt eines parlamentarischen Regierungssystems. Er ist als einziges (...)
Abgeordneter
Abgeordneter Der Abgeordnete ist ist ein Organteil mit eigenen Wahrnehmungsberechtigungen. Er handelt unmittelbar für den Bundestag als Oberorgan. Der (...)
Gruppen
Gruppen Gruppen haben keine weitergehenden Rechte als einzelne Abgeordnete im Bundestag, können aber, sofern sie als Gruppe institutionalisiert wurden (§ 10 (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Fraktionen, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Fraktionen