Verfassungsrecht

Filmfreiheit

Schutzgegenstand der Filmfreiheit ist der Film als Abfolge bewegter Bilder. Geschützte Verhaltensweisen sind alle zur Herstellung und Verbreitung des Films gehörenden Aktivitäten. Grundrechtsträger sind die Filmschaffenden, also jene Personen, die mit dem Medium Film von den Vorarbeiten bis zur Ausführung befasst sind.

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