Erbschaft
Die Erbschaft ist das Vermögen des Erblassers, das mit dessen Tod auf die Erben übergeht. Die Erbschaft umfasst sämtliche vermögensrechtliche Positionen mit Aktiva und Passiva.
Höchstpersönliche Rechtspositionen sind grundsätzlich unvererblich.
Mehr zum Thema Erbschaft 4 weitere Einträge im Rechtswörterbuch
Erbschaft, Annahme
Der Anfall der Erbschaft gemäß § 1942 BGB ist insofern vorläufig, als der Erbe ein Ausschlagungsrecht hat. Es besteht eine sogenannte vorläufige (...)
Erbschaft, Ausschlagung
Der Anfall der Erbschaft gemäß § 1942 BGB ist insofern vorläufig, als der Erbe ein Ausschlagungsrecht hat. Es besteht eine (...)
Erbe
Erbe ist diejenige Person, auf die mit dem Erbfall die Gesamtheit der vererblichen privaten Rechtsbeziehungen (...)
Erbfall
Der Erbfall tritt durch den Tod eines Menschen ein, unabhängig davon, ob Vermögen vorhanden ist oder (...)
Rechtsquellen zum Thema Erbschaft 3 weitere Treffer im Gesetz
§ 1922 BGB
Gesamtrechtsnachfolge
§ 1942 BGB
Anfall und Ausschlagung der Erbschaft
§ 1967 BGB
Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten
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