Erbrecht

Erbe

Erbe ist diejenige Person, auf die mit dem Erbfall die Gesamtheit der vererblichen privaten Rechtsbeziehungen übergeht.

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Erbfall
Erbfall Der Erbfall tritt durch den Tod eines Menschen ein, unabhängig davon, ob Vermögen vorhanden ist oder (...)
Erblasser
Erblasser Erblasser ist derjenige, dessen Vermögen mit dem Tode auf eine oder mehrere Personen (...)

Rechtsquellen zum Thema Erbe 2 weitere Treffer im Gesetz

§ 1922 BGB Gesamtrechtsnachfolge
§ 1923 BGB Erbfähigkeit
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