Erbe
Erbe ist diejenige Person, auf die mit dem Erbfall die Gesamtheit der vererblichen privaten Rechtsbeziehungen übergeht.
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Rechtsquellen zum Thema Erbe 2 weitere Treffer im Gesetz
§ 1922 BGB
Gesamtrechtsnachfolge
§ 1923 BGB
Erbfähigkeit
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