Elterliche Sorge
Der Begriff elterliche Sorge fasst die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kind zusammen. Die elterliche Sorge ist ein unverzichtbares und unübertragbares absolutes Recht der Eltern.
Die Ausübung der elterlichen Sorge steht grundsätzlich beiden Eltern gemeinsam zu. Die gesetzliche Vertretung des Kindes nehmen beide Eltern als Gesamtvertreter wahr.
Mehr zum Thema Elterliche Sorge 3 weitere Einträge im Rechtswörterbuch
Mutterschaft
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Vaterschaft
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Rechtsquellen zum Thema Elterliche Sorge 2 weitere Treffer im Gesetz
§ 1591 BGB
Mutterschaft
§ 1592 BGB
Vaterschaft
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