Verfassungsrecht

Bundestag

Der Bundestag steht als das vom Volk gewählte Parlament im Mittelpunkt eines parlamentarischen Regierungssystems. Er ist als einziges Verfassungsorgan unmittelbar demokratisch legitimiert. Zu den wichtigsten Aufgaben des Bundestages gehören die Wahl anderer Staatsorgane, die Kontrolle der Exekutive, die Gesetzgebung, die Mitwirkung in Angelegenheiten der europäischen Union und die Repräsentativfunktion.

Mehr zum Thema Bundestag 2 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Bundestag, Amtszeit
Bundestag, Amtszeit Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre (Art. 39 I S. 1 GG). Sie beginnt mit dem erstmaligen Zusammentritt des Bundestages nach einer Wahl. Sie (...)
Bundestag, Aufgaben
Bundestag, Aufgaben Im Grundgesetz sind eine Vielzahl von Entscheidungen geregelt, die dem Bundestag ausdrücklich vorbehalten sind. Dazu gehören u.a.: Verabschiedung von (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Bundestag, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Bundestag