Boden
Nach § 2 BBodSchG ist unter dem Begriff Boden die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der im folgenden genannten Funktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile und der gasförmigen Bestandteile ohne Grundwasser und Gewässerbetten zu verstehen.
Der Boden erfüllt natürliche Funktionen, z.B. Lebensraumfunktion (Böden als Lebensgrundlage und Lebensraum für den Menschen und für Flora und Fauna in ihrer genetischen Vielfalt), Regelungsfunktion (Abiotische und biotische Stoffumwandlung, physikalische und chemische Puffer- und Filterfunktion), Trägerfunktion (Bereitstellung von Flächen für Siedlung, Verkehr usw.; Senke für Emissionen und feste Abfälle), Kulturfunktion (Grundlage menschlicher Geschichte und Kultur), Produktionsfunktion (Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Rohstoffgewinnung), usw..