Arbeitsrecht

Betriebliche Übung

Als betriebliche Übung wird die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers bezeichnet, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, es werde auch künftig in gleicher weise verfahren.

Der Arbeitgeber muss nicht die Absicht haben, sich längerfristig zu binden, es reicht aus, wenn die Arbeitnehmer darauf vertrauen konnten, in der Zukunft nicht anders als in der Gegenwart behandelt zu werden.

Eine betriebliche Übung kann auch dadurch entstehen, dass ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung in einer Weise angewandt wird, die für den Arbeitnehmer günstiger ist als das eigentlich Gemeinte (betriebliche Übung aufgrund fehlerhafter Kollektivvereinbarung).

Der Arbeitgeber kann die Entstehung einer betrieblichen Übung dadurch verhindern, dass er seine Leistung nur unter Vorbehalt erbringt. Ein solcher Vorbehalt muss allerdings klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden.

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