Beschädigung
Eine Beschädigung ist jede Einwirkung auf eine Sache, die ihre stoffliche Zusammensetzung verändert oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur geringfügig beeinträchtigt. Eine Substanzverletzung ist nicht erforderlich.
Der Tatbestand der Sachbeschädigung ist in § 303 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Einwirkung
Sache
stoffliche Zusammensetzung
bestimmungsgemäße Brauchbarkeit
Beeinträchtigung
Substanzverletzung
Sachbeschädigung
Zerstörung
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Sache
Sachen im Sinne des § 90 BGB sind nur körperliche (auch flüssige oder gasförmige) (...)
Zerstörung
Eine Sache ist zerstört, wenn ihre Gebrauchsfähigkeit völlig aufgehoben (...)
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