Öffentliches Recht

Berufung

Die Berufung ist ein Rechtsmittel, welches grundsätzlich gegen Urteile des ersten Rechtszuges eingelegt werden kann. Die Berufung eröffnet im Gegensatz zur Revision eine zweite Tatsacheninstanz.

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Revision
Revision Revision ist ein Rechtsmittel gegen Urteile. Mit der Revision kann nur eine Rechtsverletzung gerügt werden. Die Revision eröffnet somit keine neue (...)
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