Bereicherungsrecht
Das Bereicherungsrecht dient mit den in den §§ 812 ff. BGB geregelten Bereicherungsansprüchen dem Ausgleich ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen.
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Bereicherungsanspruch
Der Bereicherungsanspruch (§§ 812 ff. BGB) dient dem Ausgleich ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen.
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Rechtsquellen zum Thema Bereicherungsrecht 1 weiterer Treffer im Gesetz
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Herausgabeanspruch
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