Beleidigung
Die Beleidigung ist in den §§ 185 ff. Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Sie ist definiert als die nach außen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung oder Nichtbeachtung eines anderen.
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Üble Nachrede
Die Üble Nachrede ist in § 186 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Üble Nachrede meint in Beziehung auf einen anderen behauptete oder verbreitete (...)
Verleumdung
Die Verleumdung ist in § 187 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Eine Verleumdung begeht derjenige, der wider besseres Wissen in Beziehung auf einen (...)
Rechtsquellen zum Thema Beleidigung 3 weitere Treffer im Gesetz
§ 185 StGB
Beleidigung
§ 192 StGB
Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
§ 193 StGB
Wahrnehmung berechtigter Interessen
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