Befristung
Eine Befristung (echte Nebenbestimmung) iSd § 36 II Nr. 1 VwVfG ist eine Vergünstigung oder Belastung, die zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, endet oder für einem bestimmten Zeitraum gilt.
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Nebenbestimmungen
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Auflage
k.A. (...)
Auflage
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Bedingung
Eine Bedingung (echte Nebenbestimmung) nach § 36 II Nr. 2 VwVfG ist eine Bestimmung, nach der eine Begünstigung oder Belastung bei Eintritt (...)
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