Was bedeutet die Abkürzung a. F.?
Bedeutung: alte Fassung, abgekürzt: a. F.
Die Abkürzung a.F. für alte Fassung findet man häufig bei Gesetzestexten und Verordnungen als Hinweis darauf, dass die Fassung nicht mehr in Kraft ist. Umgekehrt wird eine neue Fassung mit n.F. gekennzeichnet.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Begriff alte Fassung (Abkürzung: a. F.).
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten
Informationen übernommen.
Es wird keine Rechtsberatung angeboten.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu den Rechtsthemen.