Abkürzungsverzeichnis

Was bedeutet die Abkürzung a. E.?

Bedeutung: am Ende, abgekürzt: a. E.

In der Juristensprache üblich, als juristische Abkürzung wird a.E. in der Regel für am Ende verwendet. Daneben gibt es eine Vielzahl von Wörtern, die ebenfalls mit AE abgekürzt werden, wie zum Beispiel Auftragseingang oder Aufwandsentschädigung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Begriff am Ende (Abkürzung: a. E.). Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es wird keine Rechtsberatung angeboten. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu den Rechtsthemen.