Ausschlussfrist
Ausschluss- und Verfallsfristen im Arbeitsrecht
Unter einer sog. Ausschlussfrist (auch: Verfallfrist oder Ausschlussklausel) versteht man ein Frist, nach deren Ablauf das Recht erlischt, es sei denn, dass der Anspruchsinhaber innerhalb der Frist das Recht in der richtigen Art und Weise gegenüber dem Schuldner geltend gemacht hat.
Im Arbeitsrecht dienen solche Ausschluss- bzw. Verfallsfristen in erster Linie der Rechtssicherheit der Parteien. Nach Ablauf der Frist sollen die Arbeitsvertragsparteien davon ausgehen dürfen, dass sie mit bislang nicht erhobenen Ansprüchen der Gegenseite aus in der Vergangenheit liegenden Tatbeständen nicht mehr rechnen müssen.
Ausschlussfristen sind von Amts wegen zu beachten. Sie stellen im Gegensatz zur Verjährung keine Einrede dar, auf die sich der Schuldner berufen muss. Ausschlussfristen beinhalten meist die formlose schriftliche oder aber auch gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche. Einige tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln enthalten eine sog. Doppelklausel, d.h. der Anspruch ist in der Regel zunächst formlos schriftlich anzumelden. Ist dies erfolglos oder reagiert die Partei nicht auf die Geltendmachung ist der Anspruch dann innerhalb einer weiteren Frist gerichtlich geltend zu machen.