Auslegung, verfassungskonforme
Kommt es durch Anwendung allgemeiner Gesetze zum Eingriff in ein Grundrecht, welches ausdrückliche oder verfassungsimmanente Schranken aufweist, werden etwaige Übergriffe in das Grundrecht durch eine verfassungskonforme Auslegung des allgemeinen Gesetzes überwunden.
Das allgemeine Gesetz kann wegen einer zufälligen, nicht vorhersehbaren Kollisionslage nicht verfassungswidrig sein.
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