Arbeitsrecht

Arbeitszeugnis Formulierungen

Welche Bedeutung haben die Formulierungen im Zeugnis?

Die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses ist regelmäßig ein Spagat zwischen der Zeugniswahrheit und der wohlwollenden Beurteilung des Arbeitnehmers. Oberster Grundsatz für die Zeugniserteilung ist immer die Wahrheit der Beurteilung (Zeugniswahrheit). Ein Zeugnis darf deshalb immer nur Tatsachen, nicht jedoch Behauptungen oder Verdachtsmomente enthalten.

Der Arbeitgeber ist trotz der Wahrheitspflicht außerdem verpflichtet, ein wohlwollendes Zeugnis zu erteilen. Er darf dem Arbeitnehmer das Fortkommen nicht unnötig erschweren. Aus diesem Kontrastverhältnis ist die sog. Zeugnissprache entstanden.

Folgende Arbeitszeugnis Formulierungen haben sich im Laufe der Jahre entwickelt und in der Praxis bewährt:

  • Sehr gute Leistungen: Er/Sie hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt. Wir waren mit den Leistungen jederzeit außerordentlich zufrieden.
  • Gute bzw. überdurchschnittliche Leistungen: Er/Sie hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt. Wir waren mit dem Leistungen voll und ganz zufrieden. Er/Sie hat unseren Erwartungen und Anforderungen stets voll entsprochen.
  • Befriedigende, durchschnittliche Leistungen: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Wir waren mit seinen/ihren Leistungen voll zufrieden.
  • Ausreichende Leistungen: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt. Er/Sie hat unseren Erwartungen entsprochen. Mit seinen/ihren Leistungen waren wir zufrieden.
  • Mangelhafte Leistungen: Er/Sie hat unsere Erwartungen größtenteils erfüllt. Er/Sie hat die übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen (überwiegend) erfüllt.
  • Ungenügende Leistungen: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben mit großem Fleiß durchgeführt. Er/Sie war stets bemüht, die Arbeiten zu erledigen. Er/Sie zeigte für die Arbeit großes Interesse.

Die oben angegebenen Formulierungen beziehen sich auf die zusammenfassende Leistungsbeurteilung.

Innerhalb der Leistungsbeurteilung sollten ggf. noch Angaben zum Fachwissen, zur Auffassungsgabe, zur Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit gemacht werden. Auch hier haben sich einzelne Formulieren gebildet, anhand derer relativ eindeutig eine Benotung für den jeweiligen Bereich ermittelt werden kann.

Ein Arbeitszeugnis kann auch unterschiedliche Beurteilungen für z.B. Leistung und Verhalten enthalten.

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