Arbeitsvertrag Kündigung
Die Kündigung des Arbeitsvertrags
Bei der Kündigung handelt es sich um die einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, dass das dem Arbeitsvertrag zugrunde liegende Arbeitsverhältnis beendet werden soll.
Voraussetzung hierfür ist eine wirksame Kündigungserklärung. Gemäß § 623 BGB muss diese schriftlich erfolgen. Außerdem muss das Schreiben unterzeichnet sein.
Soll der Arbeitsvertrag wirksam gekündigt werden, ist weiterhin erforderlich, dass die Kündigungserklärung der anderen Partei auch zugeht. Der Zugang einer schriftlichen Kündigung ist erst dann anzunehmen, wenn wenn sie so in den Einflussbereich des Empfängers gelangt ist, dass er unter normalen Verhältnissen von ihr Kenntnis nehmen kann.
Inhaltlich muss die Kündigung hinreichend bestimmt sein. Sie muss auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet sein. Das Wort Kündigung muss allerdings nicht zwingend genannt werden. Der Vertrag kann grundsätzlich nur insgesamt gekündigt werden. Teilkündigungen sind unzulässig. Sollen nur einzelne Teile des Vertrages geändert werden, so bedarf es einer Änderungskündigung.