Arbeitsrecht

Arbeitsbescheinigung

Eine Arbeitsbescheinigung ist eine Urkunde, mit der alle Tatsachen bescheinigt werden, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine solche Arbeitsbescheinigung auszustellen. Er hat hierfür das Formular der Bundesagentur für Arbeit zu benutzen. Gemäß § 312 SGB III sind in der Bescheinigung insbesondere die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers, Beginn, Ende, Unterbrechungen und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und das Arbeitsentgelt und die sonstigen Geldleistungen, die der Arbeitnehmer erhalten oder zu beanspruchen hat, anzugeben.

Die Arbeitsbescheinigung ist dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Der Arbeitgeber kann diesbezüglich kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Händigt der Arbeitgeber die Bescheinigung bzw. das Formular nicht aus, so ist er dem Arbeitnehmer möglicherweise zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

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