Anwartschaftsrecht
Als Anwartschaftsrecht wird eine gesicherte Rechtsposition bezeichnet, die auf den zukünftigen Erwerb eines dinglichen Rechts gerichtet ist.
Gesichert ist eine solche Rechtsposition, wenn von einem mehraktigen Entstehungstatbestand schon so viele Voraussetzungen erfüllt sind, dass der Veräußerer den Rechtserwerb des Erwerbers nicht mehr einseitig verhindern kann. (Beispiele für die Entstehung von Anwartschaftsrechten: bedingte Übereignung beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt; Grundstückserwerb nach Auflassung und vor Eintragung).
Das Anwartschaftsrecht stellt nach allg. Auffassung ein wesensgleiches Minus zum Vollrecht dar. Dementsprechend sind die für das Vollrecht geltenden Rechtsvorschriften auf das Anwartschaftsrecht analog anzuwenden (Lehre vom Anwartschaftsrecht).