Annahme
Eine Annahme ist die in Bezug auf ein Angebot abgegebene Willenserklärung, mit der ein Vertrag begründet wird.
Die Annahme muss dem Angebot entsprechen und kann entweder ausdrücklich oder konkludent durch schlüssiges Verhalten erfolgen.
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Rechtsquellen zum Thema Annahme 1 weiterer Treffer im Gesetz
§ 145 BGB
Bindung an den Antrag
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