Alternativvorsatz
Alternativvorsatz liegt vor, wenn der Täter eine bestimmte Handlung will, ohne aber zu wissen, welche sich ausschließende Straftatbestände er dadurch erfüllt.
Nach herrschender Meinung besteht in einem solchen Fall Tateinheit zwischen vollendetem und versuchtem bzw. zwischen dem Versuch beider Delikte.
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Beim dolus cumulativus nimmt der Täter es in Kauf, dass er nebeneinander mehrere Straftatbestände (...)
Rechtsquellen zum Thema Alternativvorsatz 1 weiterer Treffer im Gesetz
§ 15 StGB
Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
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