Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
Ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis ist gegeben, wenn der Kläger ein schutzwürdiges Interesse an der beantragten Rechtsschutzform hat.
Wenn sich mehrere Verfahrensarten anbieten, ist der Kläger gehalten, die einfachste und die am weitesten gehende Klageart zu wählen.
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Klagearten
Die Klageart wird nach dem Ziel der Klage beurteilt. Es sind Leistungsklagen, Feststellungsklagen und Gestaltungsklagen denkbar.
Leistungsklagen (...)
Effektivste Klageart
Eine Klage wird mangels allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abgewiesen, wenn sie auf eine sinnlose oder doppelte Inanspruchnahme der (...)
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