Zivilrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Gemäß der §§ 305 ff. BGB handelt es sich bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) um vorformulierte Vertragsbedingungen für eine vielzahl von Verträgen, die vom Verwender bei Abschluss des Vertrages gestellt werden und somit nicht unter den Parteien individuell aushandelbar sind.

Solche Vertragsbedingungen können immer nur dann vorliegen, wenn es sich um ein zweiseitigen Vertrag (Rechtsgeschäft) handelt.

Mehr zum Thema
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
1 weiterer Eintrag im Rechtswörterbuch

Vertrag
Vertrag Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB