Actio libera in causa
Bei einer actio libera in causa (a.l.i.c.) setzt der Täter in schuldfähigem Zustand durch sich-Berauschen oder anderweitiges in Sich-in-einen-schuldunfähigen-Zustand-Versetzen eine Ursachenreihe in Gang, in deren Verlauf er bei eingetretener Schuldunfähigkeit den tatbestandsmäßigen Erfolg verwirklicht. Anknüpfungspunkt für die Beurteilungdieser Handlung als Straftat ist dann nicht die eigentlich rechtsgutverletzende Handlung, sondern das verantwortliche In-Gang-Setzen der Ursachenreihe, an deren Ende der tatbestandliche Erfolg steht.
Es wird unterschieden zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger actio libera in causa.
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Actio libera in causa
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Vorsätzliche actio libera in causa
Die Vorsätzliche actio libera in causa liegt nach einer Meinung vor, wenn der Täter sowohl den Zustand der Schuldun-fähigkeit vorsätzlich (...)
Fahrlässige actio libera in causa
Unter fahrlässiger actio libera in causa versteht man Fälle, in denen der Täter sich vorsätzlich oder fahrlässig in einen Zustand der (...)
Schuld
Schuld bedeutet die Vorwerfbarkeit eines strafrechtlich relevanten Verhaltens. Vorwerfbarkeit bedeutet, dass der Täter rechtswidrig gehandelt hat, (...)
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