Zivilrecht

Abstraktionsprinzip

Das Abstraktionsprinzip beruht auf der rechtlichen Trennung von kausalem Verpflichtungs- und abstraktem Verfügungsgeschäft. Es bewirkt, dass die Gültigkeit des einen Geschäfts nicht notwendigerweise die Gültigkeit des anderen Geschäfts zur Folge hat.

Ziel des Abstraktionsprinzips ist die eindeutige Zuordnung sachenrechtlicher Berechtigungen.

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