Abmahnung
Abmahnung eines vertragswidrigen Verhaltens
Die Abmahnung im arbeitsrechtlichen Sinne ist eine Möglichkeit zur Rüge von Vertragsverstößen im Arbeitsverhältnis.
Die Abmahnung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie ist grundsätzlich formlos möglich und muss dem Arbeitnehmer lediglich zugehen. Sie sollte allerdings zu Dokumentations- und Beweiszwecken stets schriftlich erfolgen und darüberhinaus in die Personalakte aufgenommen werden.
Die Abmahnung ist eine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung bei verhaltensbedingten Kündigungen. Sie muss deutlich machen, dass das gerügte Verhalten im Widerholungsfall zur Kündigung führen kann.
Geht aus der Abmahnung das Fehlverhalten nicht exakt hervor, so sind Abmahnung und eventuell folgende arbeitsrechtliche Konsequenzen unwirksam. Wird eine Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.