Erbrecht

Zweckvermächtnis

Ein Zweckvermächtnis ist eine rechtliche Vereinbarung, die  in einem Testament oder Erbvertrag festgelegt wird. Dabei wird einer bestimmten Person (Vermächtnisnehmer) ein Vermögenswert oder ein bestimmter Betrag unter der Bedingung überlassen, dass dieser für einen bestimmten Zweck verwendet wird.

Der Zweck kann unterschiedlicher Natur sein, z.B. Bildungszwecke, wohltätige Zwecke, Finazierung eines Studiums oder den Erhalt eines Gebäudes.

Das Vermächtnis ist rechtlich bindend, sofern es den gesetzlichen Anforderungen entspricht und der festgelegte Zweck legal und durchführbar ist.

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Rechtsquellen zum Thema Zweckvermächtnis 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 2156 BGB Zweckvermächtnis
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