Wettbewerbsrecht
Ziel des Wettbewerbsrechts ist, die Freiheit des Wettbewerbs zu schützen, um den Erhalt eines marktwirtschaftlich- wettbewerblichen Wirtschaftssystems für alle Marktteilnehmer zu sichern, die individuelle Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer zu gewährleisten und wirtschaftliche Macht zu begrenzen. Regelungen hierzu enthält das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt neben dem GWB einen weiteren Teil des Wettbewerbsrechts dar. Das UWG schützt, anders als das Kartellrecht, nicht den Zugang zum Markt als Grundvoraussetzung des Wettbewerbs, sondern die Lauterkeit des Wettbewerbs. Zweck des Gesetzes ist nach § 1 UWG der Schutz von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern vor unlauterem Wettbewerb sowie das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten, funktionsfähigen Wettbewerb.