Arbeitsrecht

Wechselschicht

Wechselschicht bedeutet, dass der Arbeitnehmer nach einem festgelegten umlaufenden System abwechselnd in Frühschichten, Spätschichten oder Nachtschichten eingesetzt wird

Für den Einsatz der Mitarbeiter wird ein sog. Schichtplan erstellt.

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Schichtarbeit
Schichtarbeit Im Falle der Schichtarbeit besteht die Notwendigung zur Erbringung der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum als die Arbeitszeit eines (...)

Rechtsquellen zum Thema Wechselschicht 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 6 ArbZG Nacht- und Schichtarbeit
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