Vonselbsterwerb
Der Tod des Erblassers führt dazu, dass dessen Erbschaft automatisch an den gesetzlichen oder testamentarischen Erben fällt (sog. Vonselbsterwerb). Dieser wird damit Erbe, unabhängig davon, ob er dies will oder nicht. Will der Erbe die Erbschaft nicht behalten, dann besteht für ihn die Möglichkeit, diese auszuschlagen.
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Erblasser
Erblasser ist derjenige, dessen Vermögen mit dem Tode auf eine oder mehrere Personen (...)
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Erbe ist diejenige Person, auf die mit dem Erbfall die Gesamtheit der vererblichen privaten Rechtsbeziehungen (...)
Erbschaft
Die Erbschaft ist das Vermögen des Erblassers, das mit dessen Tod auf die Erben übergeht. Die Erbschaft umfasst sämtliche vermögensrechtliche (...)
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