Verkehrsrecht

Verdienstausfall

Gemäß der §§ 842, 843 BGB sind alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen zu ersetzen, die der Geschädigte erleidet, weil er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht mehr oder nicht mehr vollständig einsetzen kann.

Das betrifft auch den Verlust des Einkommens und alle Vermögensnachteile im Zusammenhang mit der Verwertung der Arbeitskraft. Bei nichtselbstständigen Personen handelt es sich um das entgangene Arbeitsentgelt, soweit keine Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz in Betracht kommt.

Mehr zum Thema Verdienstausfall 1 weiterer Eintrag im Rechtswörterbuch

Lohnfortzahlung
Lohnfortzahlung Unter Lohnfortzahlung versteht man die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hat der Arbeitnehmer Anspruch (...)

Rechtsquellen zum Thema Verdienstausfall 2 weitere Treffer im Gesetz

§ 842 BGB Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person
§ 843 BGB Geldrente oder Kapitalabfindung
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Verdienstausfall, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Verdienstausfall