Erbrecht

Teilerbschein

Was ist ein Teilerbschein?

Ein Teilerbschein gemäß § 2353 BGB ist ein Erbschein, der das Erbrecht eines von mehreren Miterben ausweist. Diese Art von Erbschein kommt in der Praxis immer dann vor, wenn weitere Erben noch nicht ermittelt werden konnten oder wenn die Annahme der Erbschaft nicht nachgewiesen werden kann.

Die Beantragung eines Teilerbscheins ist notwendig, um eine Erbteilsveräußerung vornehmen zu können.

Mehr zum Thema Teilerbschein 3 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Erbschein
Erbschein Der Erbschein ist gemäß § 2353 BGB ein Zeugnis des Nachlassgerichts über das Erbrecht des Erben. Der Erbschein dient dem Nachweis des Erbrechts (...)
Erbe
Erbe Erbe ist diejenige Person, auf die mit dem Erbfall die Gesamtheit der vererblichen privaten Rechtsbeziehungen (...)
Miterbe
Miterbe k.A. (...)

Rechtsquellen zum Thema Teilerbschein 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 2353 BGB Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Teilerbschein, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Teilerbschein