Teilerbschein
Was ist ein Teilerbschein?
Ein Teilerbschein gemäß § 2353 BGB ist ein Erbschein, der das Erbrecht eines von mehreren Miterben ausweist. Diese Art von Erbschein kommt in der Praxis immer dann vor, wenn weitere Erben noch nicht ermittelt werden konnten oder wenn die Annahme der Erbschaft nicht nachgewiesen werden kann.
Die Beantragung eines Teilerbscheins ist notwendig, um eine Erbteilsveräußerung vornehmen zu können.
Mehr zum Thema Teilerbschein 3 weitere Einträge im Rechtswörterbuch
Rechtsquellen zum Thema Teilerbschein 1 weiterer Treffer im Gesetz
§ 2353 BGB
Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Teilerbschein, Erläuterung und Erklärung des Begriffs.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.