Steuerrecht

Steuerbescheid

Ein Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt, durch den das Finanzamt in der Regel bestimmte Steuern festsetzt. Das bedeutet, der Bescheid erläutert die Art und Höhe der zu zahlenden Steuer und wann diese fällig ist. Damit ein Steuerbescheid Rechtswirkung entfalten kann, sind bestimmte Formalien durch die Finanzbehörde einzuhalten.

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Gegen einen Steuerbescheid, mit dem man nicht einverstanden ist, kann als Rechtsbehelf Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch muss immer schriftlich erfolgen, es gilt das sogenannte Schriftformerfordernis. Folgt das Finanzamt der Auffassung des Steuerpflichtigen, wird ein sogenannter Abhilfebescheid erlassen. Dies ist ein neuer Bescheid, durch den die fehlerhaften Punkte geändert werden. Wird der Einspruch abgewiesen, steht der Weg zu den Finanzgerichten offen.

Einspruchsfrist

Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Wird ein Steuerbescheid mit einfachem Brief übermittelt, gilt er am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Entscheidend ist hierbei das Datum des Bescheids.

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