Schriftformerfordernis
Die Schriftform ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Schriftstücke, Verträge oder Urkunden schriftlich abgefasst sein müssen und von den Vertragsparteien eigenhändig mit voller Namensunterschrift zu unterzeichnen sind.
Im Arbeitsrecht ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder eine Auflösung durch Aufhebungsvertrag.
Das bedeutet, Erklärungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB).
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Rechtsquellen zum Thema Schriftformerfordernis 1 weiterer Treffer im Gesetz
§ 623 BGB
Schriftform der Kündigung
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