Arbeitsrecht

Personalrat

Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst. Er repräsentiert die Beschäftigten und übt die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber aus.

Regelungen zum Personalrat sowie zu den Rechten und Pflichten des Personalrats finden sich im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Weitere Vorschriften finden sich in den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen. Diese weichen zum Teil erheblich von den Bundesvorschriften ab.

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