Parentelsystem
Gesetzliche Erben sind die Verwandten gem. der einzelnen Erbenordnung, §§ 1924 ff. BGB, sowie Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Im Rahmen der gesetzlichen Erben der ersten bis dritten Ordnung greift das Parentelsystem ein. Der Nachlass wird dabei nach den Stämmen und nicht nach der Anzahl der Personen geteilt.
Rechtsquellen zum Thema Parentelsystem 1 weiterer Treffer im Gesetz
§ 1924 BGB
Gesetzliche Erben erster Ordnung
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