Outsourcing
Was versteht man unter Outsourcing im Arbeitsrecht?
Als Outsourcing im Bereich des Arbeitsrechts werden alle Entscheidungen des Arbeitgebers bezeichnet, die dazu führen, dass Dienstleistungen, die bisher von Arbeitnehmern des Arbeitgebers ausgeführt wurden, künftig von externen Unternehmen oder von den bisherigen Arbeitnehmern als freie Mitarbeiter durchgeführt werden.
Entschließt sich der Arbeitgeber dazu, Aufgaben, die bisher im Betrieb durchgeführt wurden, an einen dritten Unternehmer oder an freie Mitarbeiter zur selbstständigen Durchführung zu übertragen, ist dies eine Unternehmerentscheidung, die im Falle einer Kündigungsschutzklage gegen eine betriebsbedingte Kündigung grundsätzlich nicht durch die Arbeitsgerichte überprüfbar ist. Entscheidend für die Zulässigkeit einer Kündigung ist die Darlegung eines schlüssigen neuen Personalkonzepts und eine konsequente Umsetzung. Ein Missbrauch kann allerdings vorliegen, wenn das Outsourcing-Konzept des Arbeitgebers alleine darauf abzielt, den Arbeitnehmer loszuwerden und dies mit einer unternehmerischen Entscheidung begründet werden soll.