Nachlasspfleger
Eine Nachlasspflegschaft wird angeordnet, wenn ein Bedürfnis zur Sicherung der Erbschaft besteht. Mit der Bestellung wird der Nachlasspfleger gesetzlicher Vertreter des Erben, es entsteht so ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Nachlasspfleger und dem Erben.
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