Nachlassgericht
Für die Nachlasspflegschaft tritt an die Stelle des Familiengerichts oder Betreuungsgerichts das Nachlassgericht.
Das Nachlassgericht ist für die Anordnung der Pflegschaft, die Auswahl, Bestellung und Beaufsichtigung des Nachlasspflegers zuständig.
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Nachlasspflegschaft
k.A. (...)
Rechtsquellen zum Thema Nachlassgericht 1 weiterer Treffer im Gesetz
§ 1962 BGB
Zuständigkeit des Nachlassgerichts
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