Erbrecht

Nachlasserbenschulden

Nachlasserbenschulden sind Verbindlichkeiten, die aus Rechtshandlungen des Erben im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses entstehen.

Für solche Nachlasserbenschulden haften sowohl der Nachlass als auch das Eigenvermögen des Erben, das bedeutet, der Gläubiger einer Nachlasserbenschuld kann sowohl auf den Nachlass an sich als auch auf das Eigenvermögen des jeweiligen Erben zugreifen.

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Erbe
Erbe Erbe ist diejenige Person, auf die mit dem Erbfall die Gesamtheit der vererblichen privaten Rechtsbeziehungen (...)
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