Konzernbetriebsrat
Bilden zwei oder mehr Unternehmen einen Unterordnungskonzern im Sinne des Aktienrechts, können die Gesamtbetriebsräte der beteiligten Unternehmen einen Konzernbetriebsrat errichten. Notwendig ist dabei nach § 54 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), dass die die Entscheidung treffenden Gesamtbetriebsräte mindestens 50 Prozent der im Konzern beschäftigten Arbeitnehmer repräsentieren.
Mehr zum Thema
Konzernbetriebsrat
2 weitere Einträge im Rechtswörterbuch
Betriebsrat
Der Betriebsrat ist eine gewählte betriebliche Interessenvertretung, die von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählt wird. Dem Betriebsrat stehen (...)
Betriebsrat
Der Betriebsrat ist ein gewähltes Organ der Arbeitnehmerschaft eines Betriebes. Er vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Konzernbetriebsrat, Erläuterung und Erklärung des Begriffs.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.