Verkehrsrecht

Kaskoversicherung

Die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

Eine Kaskoversicherung für das Fahrzeug schützt vor Eigenschäden, also vor Schäden, für die keine Dritten haftbar gemacht werden kann. Es wird dabei zwischen Teilkasko- und Vollkasko versicherung unterschieden.

Die Teilkaskoversicherung tritt u.a. bei Schäden durch Brand oder Entwendung des Fahrzeugs, Elementarschäden wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag sowie Schäden durch Glasbruch ein.

Die Vollkaskoversicherung tritt dagegen auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden ein.

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