Gesetzliche Erbfolge
siehe: Erbfolge, gesetzliche
Mehr zum Thema
Gesetzliche Erbfolge
1 weiterer Eintrag im Rechtswörterbuch
Erbfolge, gesetzliche
Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn nach dem Tod eines Menschen kein Testament oder Erbvertrag gefunden wird, der Verstorbene also keine (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Gesetzliche Erbfolge, Erläuterung und Erklärung des Begriffs.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.