Erbrecht

Erlassvermächtnis

Was versteht man unter einem Erlassvermächtnis?

Bei einem Erlassvermächtnis wird der Beschwerte verpflichtet, den Bedachten von einer Verbindlichkeit gegenüber dem Erblasser, dem Beschwerten oder einem Dritten gegenüber zu befreien.

Der Vermögensvorteil liegt in der Befreiung von der Verbindlichkeit, dem Erlass der Forderung. Die Verbindlichkeit kann dann nicht mehr von den Erben bzw. dem Beschwerten als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden, stattdessen tritt die Erlasswirkung zugunsten des Vermächtnisnehmers ein.

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Rechtsquellen zum Thema Erlassvermächtnis 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 2174 BGB Vermächtnisanspruch
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