Ehegattentestament
Die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments (Ehegattentestament) ist nur Ehegatten (§ 2265 BGB) und eingetragenen Lebenspartnerschaften möglich (§ 10 Abs. 4 LPartG). In einem Ehegattentestament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben ein.
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments.
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Testament
Ein Testament ist eine vom Erblasser einseitig getroffene Verfügung von Todes wegen. Innerhalb der ordentlichen Testamente wird zwischen dem (...)
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